|
|||||||
|
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DER Um Bildmaterial aus der Datenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst als Foto Melbinger-Kunde registrieren lassen. Zur Registrierung verwenden Sie bitte unser Formular zur "Kundenregistrierung". Wir kontaktieren Sie umgehend. Nach Erhalt Ihres Passwortes haben Sie die Möglichkeit unsere Bilder in voller Auflösung herunterzuladen. 1. URHEBERRECHT UND HAFTUNG Das von uns in digitaler Form bereit gestellte Fotomaterial ist und bleibt Eigentum von Foto Peter Melbinger. Die redaktionelle Nutzung ist gegen entsprechendes Honorar uneingeschränkt möglich. Die Verwendung der Bilder für Werbezwecke bedarf einer eigenen schriftlichen Vereinbarung. Foto Peter Melbinger übernimmt keine Haftung für durch die Verwendung des Materials eventuell entstehenden Verletzungen von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter. Die Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind - soweit nicht ausdrücklich anders erklärt - vom Verwender selbst zu klären. Foto Peter Melbinger lehnt auch jegliche Haftung für Veränderungen am Bild ab (z.B. Photoshop-Manipulationen), die nach dem Lieferzeitpunkt erfolgen! In- und ausländisches Material unterliegt österreichischem Recht. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland. 2. URHEBERNACHWEIS UND BELEGEXEMPLARE Bei Veröffentlichung des Materials ist eine Urheberbezeichnung in einer Weise wiederzugeben, die eine klare Zuordnung zu dem veröffentlichten Bild ermöglicht. Erfolgt die Veröffentlichung ohne diese Bezeichnung, wird ein 100%iger Aufschlag des vereinbarten Honorars fällig. Von jeder Veröffentlichung sind 2 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Bei einer Internet-Nutzung ist uns ein E-Mail mit dem entsprechenden Seitenverweis zu schicken. Es gilt das Urheberrecht für ÖSTERREICHISCHE BERUFSFOTOGRAFEN. 3. HONORARE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Jede Verwendung unseres Materials ist honorarpflichtig. Das Honorar ist vor der Verwendung zu vereinbaren. Das vereinbarte Honorar gilt nur für die einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck. Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die üblichen Honorarsätze bzw. die Honorare laut - unverbindlicher Verbandsempfehlung nach § 31 ff Kartellgesetz Herausgeber Bundesinnung der Fotografen Österreichs. Honorare sind bei redaktioneller Nutzung sofort nach Veröffentlichung, bei werblicher Nutzung bei Erhalt der Rechnung netto ohne jeglichen Abzug fällig. Für Luftaufnahmen gilt ein Zuschlag mit 100% als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Graz. |
|||||||
![]() ![]() ![]() |